Infos

Wappen

Bei meinen Exkursionen, insbesondere die erlaubnisfreien Begehungen von Châteaus oder Villen, sind mir oftmals Wappen begegnet. In der Regel waren das Familienwappen. Wenn nicht vor Ort im Objekt, dann begegneten sie mir spätestens bei der anschließenden Recherche. Begeisternd ist die Tatsache, dass eine so alte Tradition bis heute Bestand in der Gesellschaft hat. Denn die Geschichte der Wappen reicht bis ins Mittelalter zurück. Es sind schildförmige Zeichen, angelehnt an den Schild als Schutzwaffe des Mittelalters. Ein Wappen kann auch für eine Stadt oder ein Bundesland stehen – was wir alle aktuell kennen. Symbolisch kann ein Wappen auch die Bedeutung einer Familie oder einer Person repräsentieren und auch legitimieren.

Etymologisch sind Wappen mit der Waffe gleichzusetzen: Der Begriff stammt, wie ich erfahren habe, aus dem Mittelniederländischen „wâpen“ und war ursprünglich bedeutungsgleich mit mittelhochdeutsch „wâfen“ - was für Waffe oder Rüstung steht. Eine sprachliche Verwandtschaft finden wir auch im englischen Wort „weapon“. Wer an dieser Stelle tiefere Informationen braucht, findet bei Wikipedia einen ausführlichen Artikel.

Bisher begegnet sind mir Familienwappen und Personenwappen. Unabhängig von Adelsstand oder Bürgerlichkeit werden die Familienwappen nach Gewohnheitsrecht an direkte männliche oder weibliche Nachkommen mit deren Geburt weitergegeben. Sie können solange geführt werden, solange der Name des Wappenstifters beibehalten wird. Familienwappen werden nicht, wie oftmals fälschlich behauptet, vererbt! Eine Vererbung würde erst beim Tod des Wappenstifters der Fall sein und könnte auch Familienfremde berücksichtigen. Ein Personenwappen darf nur von einer bestimmten Person geführt werden. Oftmals handelt es sich dabei um Amtswappen wie das eines Bischofs. Aus diesem Grund kann es nicht weitergegeben oder übertragen werden.

Ein Siegelring mit Wappengravur ist etwas Besonderes, weil gleichzeitig ästhetische Aspekte eines hochwertigen Schmuckstückes mit sich bringt.

Interessant ist die Tatsache, dass das Führen von Familienwappen in Österreich seit 1919 im Zuge des Adelsaufhebungsgesetzes verboten ist. Dieses wird in der Praxis zwar nicht beachtet, führt aber dazu, dass Familienwappen bezüglich ihrer Führung keinen gesetzlichen Schutz mehr genießen.